Das Semi­nar fand mit 20 Teil­neh­mern in den Räum­lich­kei­ten des Haus der Wirt­schaft in Han­no­ver statt. Die Grup­pe setz­te sich über­wie­gend aus Unter­neh­mens­ver­tre­tern, Bera­tern und Anwäl­ten sowie Ver­bands­ver­tre­tern und Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­tern zusam­men. Auf eine Ein­füh­rung der Refe­ren­ten Rein­hold Kopp und Dr. Ger­hard Pischel zur Ein­ord­nung von Com­pli­ance im Kon­text von Good Gover­nan­ce und Risi­ko­ma­nage­ment sowie der Säu­len der Nach­hal­tig­keit (ins­bes. CSR und Mit­be­stim­mung) folg­te eine umfas­sen­de Bewer­tung von kar­tell­recht­li­chen Fall­stri­cken in Unter­neh­men und Ver­bän­den. Hier­bei wur­den vor allem die Fra­ge von Risi­ko­fel­der für Unter­neh­men und Berufs­ver­bän­de erläu­tert und an kon­kre­ten Bei­spie­len dar­ge­stellt. Den wich­tigs­ten Schwer­punkt stell­te eine wirk­sa­me Com­pli­ance-Orga­ni­sa­ti­on dar, um prä­ven­tiv rich­ti­ge Maß­nah­men zu tref­fen und Sank­tio­nen zu verhindern.

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Til­man Kuban
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Quelle: Nachhaltigkeitsallianz