Die Bun­des­re­gie­rung hat am 21.09.2016 den vor­ge­leg­ten Ent­wurf eines Geset­zes zur Stär­kung der nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung in Unter­neh­men (CSR-Richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz) beschlos­sen. Mit die­sem Geset­zes­ent­wurf soll die Richt­li­nie 2014/95/EU der Euro­päi­schen Uni­on in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den. Das neue Gesetz trifft gro­ße Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern und einem Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro oder einer Bilanz­sum­me von mehr als 20 Mio. Euro. Mit der ange­streb­ten Berichts­pflicht sol­len Share- und Stake­hol­der Ein­bli­cke in die Manage­ment­stra­te­gien der Unter­neh­men erlan­gen. So wird gefor­dert, über die Risi­ken und Fol­gen unter öko­lo­gi­schen, sozia­len und mit­ar­bei­ter­re­le­van­ten Aspek­ten zu berichten.

Nach­hal­ti­ges Wirt­schaf­ten ist eine Grund­be­din­gung für ein wett­be­werbs­fä­hi­ges und inno­va­ti­ves Unter­neh­men. Unter­neh­men, die auf öko­lo­gi­sche und sozia­le Aus­wir­kun­gen ihres Kern­ge­schäfts ach­ten, agie­ren vor­aus­schau­en­der und risi­ko­be­wuss­ter: Stu­di­en zei­gen, dass Unter­neh­men, die sich mit Nach­hal­tig­keit beschäf­tig­ten, ein gerin­ge­res Risi­ko­po­ten­ti­al auf­wei­sen. Neben die­sen öko­no­mi­schen Vor­tei­len leis­ten Unter­neh­men, die auf Nach­hal­tig­keit set­zen, einen umfas­sen­den Bei­trag im Sin­ne des skiz­zier­ten Drei­klangs aus Öko­lo­gie, Sozia­lem und Öko­no­mie. Denn unter­neh­me­ri­sche Nach­hal­tig­keit för­dert gute Arbeits­be­din­gun­gen, den Schutz der Umwelt und eine star­ke Wirt­schaft mit siche­ren Arbeitsplätzen.

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