Die Bundesregierung hat am 21.09.2016 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung in Unternehmen (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Mit diesem Gesetzesentwurf soll die Richtlinie 2014/95/EU der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Das neue Gesetz trifft große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro. Mit der angestrebten Berichtspflicht sollen Share- und Stakeholder Einblicke in die Managementstrategien der Unternehmen erlangen. So wird gefordert, über die Risiken und Folgen unter ökologischen, sozialen und mitarbeiterrelevanten Aspekten zu berichten.
Nachhaltiges Wirtschaften ist eine Grundbedingung für ein wettbewerbsfähiges und innovatives Unternehmen. Unternehmen, die auf ökologische und soziale Auswirkungen ihres Kerngeschäfts achten, agieren vorausschauender und risikobewusster: Studien zeigen, dass Unternehmen, die sich mit Nachhaltigkeit beschäftigten, ein geringeres Risikopotential aufweisen. Neben diesen ökonomischen Vorteilen leisten Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit setzen, einen umfassenden Beitrag im Sinne des skizzierten Dreiklangs aus Ökologie, Sozialem und Ökonomie. Denn unternehmerische Nachhaltigkeit fördert gute Arbeitsbedingungen, den Schutz der Umwelt und eine starke Wirtschaft mit sicheren Arbeitsplätzen.