Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Pandemie stellt das Land Niedersachsen umfangreiche Förderprogramme für niedersächsische Unternehmen in den Bereichen Investition und Innovation bereit. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 75% sind die Fördermöglichkeiten attraktiv wie selten.
Investitionsförderung: Neustart Niedersachsen Investition
Das Land Niedersachsen stellt Unternehmen, die durch die Covid19-Pandemie im zweiten Quartal 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet haben, mit der Förderung „Neustart Niedersachsen Investition“ die Möglichkeit eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Investitionsvorhaben zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
vor dem 01.03.2020 gegründete Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, außerdem muss das Unternehmen dauerhaft am Markt tätig sein
Was wird gefördert?
die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer der Investitionsgüter von mindestens 5 Jahren
Wie wird gefördert?
Bedingungen:
- Umsatzrückgang des Unternehmens in den Monaten April bis Juni 2020 (im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum) durch die COVID-19-Pandemie
Voraussetzungen:
- Die Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
- anfallenden Ausgaben (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt) müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen, damit sie zuwendungsfähig sind. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 30.06.2022.
- Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Der NBANK ist ein Verwendungsnachweise nach Ziffer 6.1 der ANBest-P und ein zahlenmäßiger Nachweis (Belege und Zahlnachweise) vorzulegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Förderung:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks:
- einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- … 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR
- … 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR
Unternehmen der Automobilwirtschaft können darüber hinaus alternativ auch einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben erhalten:
- … 30 % für Investitionen bis 1.650.000 EUR
- … 20 % für Investitionen bis 4.000.000 EUR
- Förderhöhe mindestens 5.000 Euro und maximal 800.000 Euro
- bei Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit Straßenzulassung: je Fahrzeug maximal 10.000 Euro förderfähige Ausgaben
- Nicht förderfähig sind Ausgaben für: Finanzierungen, Umsatzsteuer, Leasing- oder Mietausgaben, Personalausgaben, Eigenleistungen, Ausgaben für Grunderwerb, in einem Sammelposten zusammengefasste geringwertige Wirtschaftsgüter, Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 500 Euro liegt
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Innovationsförderung: Neustart Niedersachsen Innovation
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und notwendige Innovationstätigkeiten nicht verschieben wollen, stellt das Land Niedersachsen mit der Förderung Neustart Niedersachsen Innovation“ die Möglichkeit, Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erhalten. Die Förderung soll das wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Wer wird gefördert?
- vor dem 01.03.2020 gegründete Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ( insbesondere der Automobilwirtschaft) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen können.
Was wird gefördert?
- Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe eigener Forschungs- und Entwicklung ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt wird
- Personalausgaben
- Fremdausgaben (z.B. für externe Berater, Dienstleitungen etc.)
- anteilige Investitionsausgaben (z.B. für Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben)
- und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten, Messen etc.)
Wie wird gefördert?
Bedingungen:
- Zuschuss i.H.v. 60 % der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft;
- Zuschuss i.H.v. 75 % für Unternehmen der Automobilwirtschaft
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss, maximal 800.000 Euro
- Innovationsvorhaben übersteigt unternehmensbezogenen Stand der Technik und erhöht Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
- Ausgaben für Personal betragen mindestens 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
- Grundlage ist „Zweite Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27.07.2020
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen
Vorraussetzungen:
- es muss sich um ein Einzelvorhaben mit Durchführung in Niedersachsen eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen handeln
- die Antragstellung muss bis zum 30.11.2020 bei der Bewilligungsstelle erfolgen
- Antragssteller müssen bis zum ersten Mittelabruf einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen
- Mitentscheidend für die mögliche Förderung eines Projekts, sind auch qualitative Kriterien. Die Qualitätskriterien finden Sie in einer gesonderten Anlage unter dem Reiter „Downloads“ der NBank.
- Die Förderungen werden nur gestattet, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist. Mit Antragstellung gilt die Zustimmung zur Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns bis zu einer Fördersumme von 250.000 Euro
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung innovativer Vorhaben eine Möglichkeit dazu. Mit dieser Förderung können Sie das technische und wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen zu entwickeln.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Was wird gefördert?
- Innovationsvorhaben, die durch eigene Forschungs- und Entwicklung ein neues oder verbessertes vermarkt bares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickeln oder weiterentwickeln sollen, die aber den jeweils unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
- Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind
- Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen
Wie wird gefördert?
Bedingungen:
- Förderfähig sind: Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)
- Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen nicht mehr als 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben ausmachen
- Ausgaben für Maßnahmen zur Markteinführung sind bis maximal 50.000 Euro förderfähige
- Es darf keine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mittel aus EU, Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen für denselben Zweck bestehen.
- werden GRW-Mittel eingesetzt, finden außerdem die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens Anwendung.
- kommen EFRE-Mittel zum Einsatz ist das Projekt spätestens am 30.06.2022 zu beenden
Voraussetzungen:
- Es muss sich bei dem Vorhaben um ein in Niedersachsen durch zuführendes Einzelvorhaben von Unternehmen mit Betriebstätte in Niedersachsen handeln
- Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ein nach dieser Richtlinie gefördertes Vorhaben in dem Unternehmen durchgeführt wird.
- Das Vorhaben muss sich in einem dieser Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie bewegen:
-Mobilitätswirtschaft
-Gesundheits- und Sozialwirtschaft
-Energiewirtschaft
-Land- und Ernährungswirtschaft
-Digitale- und Kreativwirtschaft
-Neue Materialen und Produktionstechnik
-Maritime Wirtschaft - Jedes Projekt wird zusätzlich anhand von Qualitätskriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie in einer gesonderten Anlage unter dem Reiter „Downloads“ auf der Seite der NBank.
- Der Antrag muss gemeinsam mit allen notwendigen Unterlagen und Informationen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank eingereicht werden. Förderungen werden nur bewilligt wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.