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Neu­es Bera­tungs­an­ge­bot: Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung – Impuls Klimaneutralität

Die Trans­for­ma­ti­on hin zu einer kli­ma­neu­tra­len Wirt­schaft ist ein umfas­sen­der Pro­zess, der von den Unter­neh­men indi­vi­du­ell ange­gan­gen wer­den muss. Die „Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung – Impuls Kli­ma­neu­tra­li­tät“ soll nie­der­säch­si­schen Unter­neh­men hel­fen, den Pro­zess zu star­ten und zu struk­tu­rie­ren. Foto: ©KEAN

Die Kli­ma­schutz- und Ener­gie­agen­tur Nie­der­sach­sen (KEAN) bie­tet zum Beginn des Jah­res 2022 mit ihren regio­na­len Koope­ra­ti­ons­part­nern eine neue kos­ten­freie Bera­tung für Unter­neh­men an: die Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung – Impuls Klimaneutralität.

Die Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung unter­stützt den Ein­stieg in eine umfas­sen­de Trans­for­ma­ti­on der Unter­neh­men in Rich­tung Kli­ma­neu­tra­li­tät bzw. in ein Kli­ma­ma­nage­ment im Unter­neh­men. Ein von der KEAN aner­kann­ter Ener­gie- und Kli­ma­schutz­be­ra­ter (m/w/d) wirft dabei einen ganz­heit­li­chen Blick auf das Unter­neh­men und möch­te im Einzelnen:

  1. Die Hin­ter­grün­de, Funk­ti­ons­wei­se und Logik von Kli­ma­neu­tra­li­tät und Treib­haus­gas-Bilan­zie­rung vermitteln
  2. Die wesent­li­chen betrieb­li­chen Treib­haus­gas-Quel­len iden­ti­fi­zie­ren und grob quan­ti­fi­zie­ren sowie
  3. Ein Kli­ma­schutz­ziel und einen Fahr­plan mit den Schwer­punk­ten für die wei­te­re Umset­zung erar­bei­ten und die Nut­zung wei­te­rer Bera­tungs­mo­du­le vereinbaren.
  4. Die Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, dass das Unter­neh­men ein för­der­fä­hi­ges Trans­for­ma­ti­ons­kon­zept im Rah­men der „Bun­des­för­de­rung für Ener­gie- und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz in der Wirt­schaft“ erstel­len kann.

Dabei wird auch her­aus­ge­ar­bei­tet, was Kli­ma­neu­tra­li­tät eigent­lich bedeu­tet und wann sich Ihr Unter­neh­men kli­ma­neu­tral nen­nen darf. Denn die Begrif­fe „Kli­ma­neu­tra­li­tät, Treib­haus­gas­neu­tra­li­tät und CO2-Neu­tra­li­tät“ wer­den oft­mals syn­onym ver­wen­det. Eine umfas­sen­de Erläu­te­rung lie­fert der Bei­trag „Stich­wort: Klimaneutralität“

Bei der „Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung – Impuls Kli­ma­neu­tra­li­tät“ geht es in die­sem Sin­ne um das Ziel, Treib­haus­gas­neu­tra­li­tät zu erreichen.

Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung – Impuls Kli­ma­neu­tra­li­tät im Überblick

Wer kann die Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung nutzen?

Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men mit Sitz in Nie­der­sach­sen, die die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, kön­nen die Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung für KMU nutzen:

Das Unter­neh­men:

  • ist Mit­glied in der IHK oder HWK,
  • ist ein KMU nach Defi­ni­ti­on der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on (KMU-Defi­ni­ti­on) vom 6. Mai 2003 mit Sitz in Niedersachsen,
  • hat­te im ver­gan­ge­nen Jahr Ener­gie­kos­ten von mehr als 10.000 Euro,
  • hat im lau­fen­den Steu­er­jahr sowie den vor­an­ge­gan­ge­nen zwei Steu­er­jah­ren weni­ger als 199.250 Euro an De-mini­mis-Bei­hil­fen erhal­ten oder beantragt,
  • ist mit einer tele­fo­ni­schen Nach­fra­ge sowie der elek­tro­ni­schen Zustel­lung des Bera­tungs­be­richts an die KEAN im Rah­men der Qua­li­täts­si­che­rung einverstanden.

Wo wer­den Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tun­gen angeboten?

Die Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung – Impuls Kli­ma­neu­tra­li­tät wird lan­des­weit ange­bo­ten. Mit regio­na­len Part­nern wer­den Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen geschlossen.

Falls in Ihrem Land­kreis noch kei­ne regio­na­len Ansprech­part­ner genannt sind, wen­den Sie sich bit­te an die Kli­ma­schutz- und Ener­gie­agen­tur Nie­der­sach­sen, Herrn Mat­thi­as Rud­l­off Tel.: 0511/ 89 70 39-24

Inter­es­sen­be­kun­dung

Um eine kos­ten­freie Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung zu erhal­ten, fül­len Sie ganz schnell und ein­fach online die Inter­es­sen­be­kun­dung aus.

Sie erhal­ten dort Infor­ma­tio­nen zur Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tung, erklä­ren Ihr Inter­es­se an einer Bera­tung und geben eine kur­ze Selbst­er­klä­rung ab, die sich auf die För­der­be­din­gun­gen bezieht.

Bera­ter­pool

Die Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tun­gen für KMU – Kli­ma­neu­tra­li­tät wer­den von dafür qua­li­fi­zier­ten Ener­gie­be­ra­te­rin­nen und -bera­tern durch­ge­führt. Die­se wer­den von der KEAN aus­ge­wählt und zusätz­lich für die Trans­for­ma­ti­ons­be­ra­tun­gen geschult. Eine inter­ak­ti­ve Suche im Bera­ter­pool erleich­tert Ihnen die Auswahl!

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Beratungsangebote:

» Ener­gie­be­ra­tung für Unter­neh­men – Kli­ma­schutz- und Ener­gie­agen­tur Nie­der­sach­sen (klimaschutz-niedersachsen.de)