Neue Publi­ka­ti­on des Umwelt­bun­des­am­tes zum Kli­ma­ma­nage­ment in Unternehmen

Ange­sichts der fort­schrei­ten­den Kli­ma­kri­se wol­len vie­le Unter­neh­men in abseh­ba­rer Zeit kli­ma­neu­tral wirt­schaf­ten. Damit Maß­nah­men und Initia­ti­ven einen wirk­sa­men Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten und glaub­wür­dig sind, ist ein sys­te­ma­ti­sches Kli­ma­ma­nage­ment von zen­tra­ler Bedeu­tung. Der Bericht des UBA macht hier­für kon­kre­te Vorschläge. 

Ansät­ze zum unter­neh­me­ri­schen Kli­ma­ma­nage­ment haben sich in den letz­ten Jah­ren sehr dyna­misch wei­ter­ent­wi­ckelt. Des­halb ist es sinn­voll, einen ein­heit­li­chen Anfor­de­rungs­rah­men zu eta­blie­ren, der die Ver­gleich­bar­keit, Glaub­wür­dig­keit und Wirk­sam­keit des Kli­ma­ma­nage­ments ver­bes­sert. Dafür soll der neue Bericht „Kli­ma­ma­nage­ment in Unter­neh­men – Ent­wick­lung eines Bau­steins auf Grund­la­ge des Umwelt­ma­nage­ment­sys­tems EMAS“ die­nen. Sei­ne Autoren haben, auf­bau­end auf einer Ana­ly­se ein­schlä­gi­ger Refe­renz­do­ku­men­te, Leit­fä­den und Lite­ra­tur, die fol­gen­den sie­ben wesent­li­chen Ele­men­te für ein wirk­sa­mes und glaub­wür­di­ges Kli­ma­ma­nage­ment iden­ti­fi­ziert:

  • eine orga­ni­sa­ti­ons­wei­te Klimastrategie,
  • Kli­ma­zie­le mit Ziel­pfa­den und Maß­nah­men zur Zielerreichung,
  • die Ermitt­lung und Steue­rung geschäfts­re­le­van­ter Klimarisiken,
  • die Bilan­zie­rung der Treib­haus­gas­emis­sio­nen nach aner­kann­ten Stan­dards, auch für die Lie­fer- und Wertschöpfungsketten,
  • Anfor­de­run­gen an die Kom­pen­sa­ti­on von Treibhausgas-Emissionen,
  • eine Kli­ma­be­richt­erstat­tung, sowie
  • die Inte­gra­ti­on von Kli­ma­schutz und -risi­ken in die Pro­zes­se und Unternehmensstrukturen

Damit die Umset­zung die­ser Ele­men­te in der Pra­xis erfolgt und nach­prüf­bar ist, schla­gen die Autorin­nen und der Autor vor, sie als Bau­stein in das Euro­päi­sche Umwelt­ma­nage­ment­sys­tem EMAS (engl. Eco-Manage­ment and Audit Sche­me) ein­zu­bet­ten. Auf die­se Wei­se ist es mög­lich, die exter­ne Prü­fung durch staat­lich zuge­las­se­ne und fach­kun­di­ge Umwelt­gut­ach­te­rin­nen und -gut­ach­ter, die Erfas­sung in einem öffent­li­chen Regis­ter sowie die bestehen­den Auf­sichts- und Ver­wal­tungs­struk­tu­ren von EMAS auch für das Kli­ma­ma­nage­ment zu nut­zen. Unter­neh­men, die bereits ein Umwelt­ma­nage­ment­sys­tem nach EMAS betrei­ben, kön­nen damit ihre bestehen­den Akti­vi­tä­ten mit Hil­fe des Berichts wei­ter ver­tie­fen. Unter­neh­men die bis­her kein umfas­sen­des Umwelt­ma­nage­ment­sys­tem ein­ge­führt haben kön­nen den Bau­stein auch eigen­stän­dig anwen­den, er bleibt den­noch prüffähig.

Der Vor­schlag unter­stützt die Unter­neh­men bei der Ein­füh­rung eines glaub­wür­di­gen und effek­ti­ven Kli­ma­en­ga­ge­ments. Im Bericht fin­den die Unter­neh­men außer­dem einen all­ge­mei­nen Über­blick über das The­ma und prak­ti­sche Hil­fe­stel­lun­gen für die ers­ten Schrit­te eines Klimamanagements.

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