Quelle: KEAN

För­de­rung für Elek­tro­fahr­zeu­ge im Sozi­al- und Gesundheitswesen

Das Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um för­dert im Rah­men des Coro­na-Kon­junk­tur­pa­kets ab sofort den Kauf rein bat­te­rie­elek­tri­scher Neu­fahr­zeu­ge im Sozi­al- und Gesund­heits­we­sen. Antrags­be­rech­tigt sind alle im Gesund­heits- und Sozi­al­we­sen täti­gen Orga­ni­sa­tio­nen und Unter­neh­men; auch Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Kin­der­ta­ges­stät­ten etc. in kom­mu­na­ler Trägerschaft.

Zuwen­dungs­fä­hig sind die gegen­über ver­gleich­ba­ren Fahr­zeu­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor durch den Elek­tro­an­trieb ent­ste­hen­den Mehr­aus­ga­ben. Eben­so zuwen­dungs­fä­hig sind Aus­ga­ben für die Beschaf­fung der für den Betrieb der Fahr­zeu­ge not­wen­di­gen AC-Lade­infra­struk­tur. Bis zum 31. März 2021 kön­nen För­der­an­trä­ge gestellt wer­den.

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