Quelle: Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften

Ein Jahr nach dem LkSG: Was erwar­tet KMUs und ein Pra­xis­bei­spiel aus Hamburg

In der fort­lau­fen­den Infor­ma­ti­ons­rei­he zum The­ma Sus­tainable Finan­ce, wur­den bei die­ser Ver­an­stal­tung Ein­bli­cke und Schlüs­se aus dem ers­ten Jahr mit dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes (LkSG) prä­sen­tiert und bespro­chen. Die Ver­an­stal­tung fand im Rah­men der län­der­über­grei­fen­den Zusam­men­ar­beit der Umwelt- und Nach­hal­tig­keits­part­ner­schaf­ten statt. Beson­ders im Fokus stan­den die Aus­wir­kun­gen des LkSG auf klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMUs).
Als Referent:innen waren Robert Uhle­mann und Eike Wies­ner vom Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) , sowie Julia Röder von der Stadt­rei­ni­gung Ham­burg (SRH) ein­ge­la­den, um von der prak­ti­schen Umset­zung des LkSG zu berichten.

Ein­drü­cke vom BAFA

Robert Uhle­mann und Eike Wies­ner boten uns einem Rück­blick auf das Jahr 2023, eini­ge Ein­bli­cke in die Arbeits­wei­se des BAFA, sowie einen Aus­blick auf das Jahr 2024.
Sie stel­len ins­be­son­de­re die  die fol­gen­den Arbeits­be­rei­che der neu geschaf­fe­nen Abtei­lung 7 in den Fokus:

  • Prü­fung der Berichte
  • anlass­be­zo­ge­ne oder risi­ko­ba­sier­te Kontrollen
  • Kon­trol­len nach Beschwerdeverfahren

Abseits der Prü­fung und Kon­trol­le, unter­stützt das BAFA Unter­neh­men bei der Umset­zung des LkSG. Zu die­sem Zweck wur­de sich regel­mä­ßig mit Stake­hol­dern aus­ge­tauscht, Hand­rei­chun­gen ver­öf­fent­licht und im FAQ Grund­satz­fra­gen geklärt. Ein beson­de­res Augen­merk lag auf der Zusam­men­ar­beit in der Lieferkette.
Ins­ge­samt wur­de deut­lich, dass ein Groß­teil der Unter­neh­men das LkSG erfolg­reich umsetzt und ein gestei­ger­tes Bewusst­sein für Men­schen­rech­te und Umwelt­schutz herrscht. Die größ­ten Her­aus­for­de­run­gen lie­gen laut BAFA im Detail der Umset­zung des LkSG.
Für das kom­men­de Jahr steht eine Aus­wei­tung des Anwen­dungs­be­reichs an. Auch bei den dabei ent­ste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen setzt das BAFA wei­ter­hin auf einen dia­log­ba­sier­ten Ansatz, um Unklar­hei­ten klä­ren zu kön­nen und die Belan­ge und Inter­es­sen der betrof­fe­nen Unter­neh­men nicht aus den Augen zu verlieren.

Pra­xis­be­richt der Stadt­rei­ni­gung Hamburg

Im zwei­ten Teil der Ver­an­stal­tung prä­sen­tier­te die Stadt­rei­ni­gung Ham­burg ihre Erfah­run­gen mit der prak­ti­schen Umset­zung des LkSG. Zunächst hat die SRH eine Grund­satz­er­klä­rung for­mu­liert, aus der ihr Wil­le und die Pflicht zur Umset­zung des LkSG her­vor­geht. Durch soft­ware­ba­sier­te Lösun­gen wur­den 2000 Kre­di­to­ren iden­ti­fi­ziert und 600 einem genaue­ren Scree­ning unter­zo­gen. Dar­aus resul­tier­te eine hohe Prio­ri­sie­rung bei Prä­ven­ti­ons- und Abhil­fe­maß­nah­men für 2 Part­ner­un­ter­neh­men. Eine mitt­le­re Prio­ri­sie­rung wur­de für 183 Part­ner­un­ter­neh­men fest­ge­stellt. Über die Soft­ware wur­den auto­ma­tisch Fra­ge­bö­gen an Zulie­fe­rer ver­schickt, die Risi­ko­be­wer­tung durch­ge­führt, sowie der jähr­li­che Bericht vor­be­rei­tet. Auch die Ein­rich­tung einer eige­nen Hin­weis­ge­ber­platt­form und eines eige­nen Beschwer­de­ver­fah­rens ermög­licht es Betrof­fe­nen, mög­li­che Ver­stö­ße gegen das LkSG anonym zu melden.

Fazit

Ins­ge­samt zeigt sich, das ers­te Jahr des LkSG hat sowohl Her­aus­for­de­run­gen als auch Fort­schrit­te mit sich gebracht. Aus der Ver­an­stal­tung neh­men wir mit, dass die Her­aus­for­de­run­gen der Umset­zung des LkSG in der Pra­xis erfolg­reich über­wun­den wer­den kön­nen, wie die SRH zeigt.