Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen “ zukünftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen und für Elektrofahrzeuge betrieblicher und kommunaler Flotten. Damit wird die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein ergänzt.
Gefördert werden der Kauf und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, aber max. 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Zum Download der Förderrichtlinie