Neue För­de­rung für Lade­infra­struk­tur in Unternehmen

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) för­dert im Rah­men der neu­en För­der­richt­li­nie „Nicht öffent­lich zugäng­li­che Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­fahr­zeu­ge – Unter­neh­men und Kom­mu­nen “ zukünf­tig den Auf­bau von Lade­infra­struk­tur an Mit­ar­bei­ter­park­plät­zen und für Elek­tro­fahr­zeu­ge betrieb­li­cher und kom­mu­na­ler Flot­ten. Damit wird die Elek­tro­mo­bi­li­täts­för­de­rung um einen wich­ti­gen Bau­stein ergänzt.

Geför­dert wer­den der Kauf und die Errich­tung einer neu­en, nicht öffent­lich zugäng­li­chen sta­tio­nä­ren Lade­sta­ti­on inklu­si­ve des Netz­an­schlus­ses. Die Lade­infra­struk­tur muss sich an Stell­plät­zen befin­den, die zur gewerb­li­chen und kom­mu­na­len Nut­zung oder zum Abstel­len von Fahr­zeu­gen der Beschäf­tig­ten vor­ge­se­hen sind. Der Zuschuss beträgt 70 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben, aber max. 900 Euro pro Lade­punkt. Es wer­den Lade­punk­te mit einer Lade­leis­tung von bis zu 22 Kilo­watt geför­dert. Die För­de­rung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Anträ­ge kön­nen ab dem 23. Novem­ber 2021 über das För­der­por­tal der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) gestellt werden.

Zum Down­load der Förderrichtlinie