Essay­wett­be­werb 2023/2024Trans­for­ma­ti­on ist weib­lich –Geschlech­ter­per­spek­ti­ven auf die Dekar­bo­ni­sie­rung in Niedersachsen

*** WICHTIGER HINWEIS *** Ver­län­ge­rung der Abga­be­frist: 1. Mai 2024 

Nachwuchswissenschaftler*innen und Praktiker*innen aufgepasst!

Was hat die Trans­for­ma­ti­on mit Geschlecht zu tun? Wie hän­gen Kli­ma­schutz, Geschlech­ter­rol­len und Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­welt zusammen?

Die­se Fra­gen erkun­det der Essay­wett­be­werb „Trans­for­ma­ti­on ist weib­lich“. Als Bünd­nis bit­ten die Nie­der­sach­sen Alli­anz für Nach­hal­tig­keit (NAN), der Deut­sche Gewerk­schafts­bund (DGB) Nie­der­sach­sen und Schirm­her­rin Anka Dobs­law, Staats­se­kre­tä­rin im Nie­der­säch­si­schen Minis­te­ri­um für Umwelt, Ener­gie und Kli­ma­schutz Euch dazu um wis­sen­schaft­li­che Kurz­bei­trä­ge („Essays“). Das Netz­werk der Koope­ra­ti­ons­stel­len Hoch­schu­len und Gewerk­schaf­ten in Nie­der­sach­sen und Bre­men beglei­tet den Wett­be­werb wissenschafftlich.

Ab sofort teilnehmen …

Ihr habt bis zum 1. Mai 2024 die Chan­ce, eure Bei­trä­ge ein­zu­rei­chen. Eine Fach­ju­ry prä­miert die drei bes­ten Essays mit Geld­prei­sen. Außer­dem wird das über­zeu­gends­te Vor­ha­ben für eine Abschluss­ar­beit mit 1.000 Euro belohnt.

Die Jury ist beson­ders gespannt dar­auf zu erfah­ren, wie der Kampf gegen den Kli­ma­wan­del die Arbeits- und Lebens­welt von Frau­en in Nie­der­sach­sen beein­flusst. Mit dem Wan­del hin zu kli­ma­neu­tra­ler Pro­duk­ti­on ver­än­dern sich Beru­fe und Arbeits­be­din­gun­gen. Wir suchen nach Beiträgen,die Frau­en in die­sem Wan­del fokus­sie­ren! Wor­auf war­tet ihr?

Alle Infor­ma­tio­nen zum Wett­be­werb fin­det Ihr hier auf die­ser Sei­te, unter den  Teil­nah­me­be­din­gun­gen und sowie unse­rem Auf­ruf („Call for Papers“). Bei Fra­gen wen­det Euch unse­re Ansprechpartner*innen.

Schirm­her­rin Anka Dobslaw
Staats­se­kre­tä­rin im Nie­der­säch­si­schen Minis­te­ri­um für Umwelt, Ener­gie und Klimaschutz –

Obwohl bekannt ist, dass Frau­en welt­weit stär­ker von den Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels betrof­fen sind, wur­de ihre beruf­li­che Rol­le bei der sozi­al-öko­lo­gi­schen Trans-for­ma­ti­on bis­her wenig beleuch­tet. Mit dem Essay­wett­be­werb ‚Trans­for­ma­ti­on ist weib­lich‘ for­dern wir Stu­die­ren­de sowie Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­ler dazu auf, sich die-sen Fra­ge­stel­lun­gen zu nähern.“

» Pres­se­mit­tei­lung zum Start des Wettbewerbs

Alle Infor­ma­tio­nen zum Wett­be­werb ... im Überblick

  • Gebe­ten wird um wis­sen­schaft­li­che Bei­trä­ge zu den Fol­gen des Kamp­fes gegen den Kli­ma­wan­del auf die Arbeits- und Lebens­welt von Frauen
  • Ein­rei­chun­gen sol­len einen Bezug zum Bun­des­land Nie­der­sach­sen oder sei­nen Regio­nen haben
  • Der Wett­be­werb rich­tet sich beson­ders an Nachwuchswissenschaftler*innen, Stu­die­ren­de und Men­schen aus der Praxis
  • Infor­ma­tio­nen zu Leit­fra­gen und Erkennt­nis­in­ter­es­se im Auf­ruf („Call for Papers“)
  • Preis­geld von gesamt 3.750 € (1. Platz: 1.500€, 2. Platz: 750 €, 3. Platz: 500 €, Aus­ge­wähl­te Abschluss­ar­beit: 1.000 €)
  • Essay­bei­trä­ge bestehen aus einem The­men­auf­riss (500 bis 600 Zei­chen), der eigent­li­chen Kurz­ab­hand­lung (bis max. 25.000 Zei­chen) und Zusammenfassung/Abstract auf Deutsch oder Eng­lisch (je 300 bis 400 Zeichen)
  • Bewer­bun­gen mit einem Expo­sé für eine Abschluss­ar­beit ent­hal­ten For­schungs­the­ma und -zie­le, For­schungs­stand, Metho­de, vor­läu­fi­ge Glie­de­rung und Literaturverzeichnis
  • Prä­mier­te Bei­trä­ge wer­den in einem digi­ta­len Wett­be­werbs­band veröffentlicht
  • Alle Gewinner*innen wer­den zu einem Expert*innen-Kolloquium mit Preis­ver­lei­hung nach Han­no­ver eingeladen.
  • Beginn der Bewer­bungs­pha­se: 8. Dezem­ber 2023
  • Ende der Bewer­bungs­pha­se: 1. Mai 2024
  • Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur Ein­rei­chung von Bei­trä­gen unter Teil­nah­me­be­din­gun­gen und im Auf­ruf („Call for Papers“)
  • Bei allen wei­te­ren Fra­gen hel­fen unse­re Ansprechpartner*innen

Essay­wett­be­werb und Preis­ver­lei­hungwer­den durch­ge­führt von ...

Wis­sen­schaft­li­che Beglei­tungdurch das ...

Jury

Die Jury des Essay­wett­be­werbs ist besetzt durch jeweils eine*n Vertreter*in der aus­rich­ten­den Dachorganisationen:

 

    • Nie­der­säch­si­sches Minis­te­ri­um für Umwelt, Ener­gie und Klimaschutz
    • Deut­scher Gewerk­schafts­bund Niedersachsen
    • Netz­werk der Koope­ra­ti­ons­stel­len Hoch­schu­len und Gewerk­schaf­ten in Nie­der­sach­sen und Bremen
    • Nie­der­sach­sen Alli­anz für Nachhaltigkeit

Prei­se

Die bes­ten drei Ein­rei­chun­gen wer­den wie folgt prämiert:

1. Preis 1.500 €
2. Preis 750 €
3. Preis 500 €

Zudem wird eine aus­ge­wähl­te Abschluss­ar­beit mit 1.000 € unter­stützt.

Gesamt 3.750,- Euro

Die prä­mier­ten Bei­trä­ge wer­den in einem digi­ta­len Essay­band veröffentlicht.

Alle Gewinner*innen wer­den zu einem Expert*innen-Kolloquium nach Han­no­ver eingeladen.

Fra­gen? Anre­gun­gen? Hintergründe?

Für alle Fra­gen oder Anre­gun­gen rund um den Essay­wett­be­werb sind wir für Euch ansprechbar:

Kris­tin Reimers

Teil­pro­jekt­lei­te­rin der Nie­der­sach­sen Alli­anz für Nach­hal­tig­keit
Ver­bund­part­ner Arbeit und Leben Niedersachsen/Deutscher Gewerk­schafts­bund Bezirk Nie­der­sach­sen – Bre­men – Sachsen-Anhalt

T. 0511-1210564
kristin.reimers@aul-nds.de

und

Mer­le Mangels

Refe­ren­tin für Frau­en-, Gleich­stel­lungs- und Migra­ti­ons­po­li­tik
Deut­scher Gewerk­schafts­bund Bezirk Nie­der­sach­sen – Bre­men – Sachsen-Anhalt

T. 0511-1260162
merle.mangels@dgb.de

Teil­nah­me­be­din­gun­gen des Essay­wett­be­werbs „Trans­for­ma­ti­on ist weib­lich – Geschlech­ter­per­spek­ti­ven auf die Dekar­bo­ni­sie­rung in Niedersachsen“

1. Teil­nah­me­be­rech­ti­gung

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind Per­so­nen ab 18 Jah­ren, die in Deutsch­land an einer Uni­ver­si­tät, Fach­hoch­schu­le oder einer ähn­li­chen Ein­rich­tung imma­tri­ku­liert sind oder die bereits einen Stu­di­en­gang mit einem Abschluss in Bache­lor, Mas­ter, Staats­examen, Diplom, Magis­ter oder einer Pro­mo­ti­on been­det haben.

2. Ein­rei­chung

a) Moda­li­tä­ten

Es ist erfor­der­lich, Ein­rei­chun­gen in deut­scher oder eng­li­scher Spra­che zu ver­fas­sen. Jede*r Teilnehmer*in darf nur einen Bei­trag einreichen.

Meh­re­re teil­nah­me­be­rech­tig­te Autor*innen kön­nen einen gemein­sa­men Bei­trag in kol­la­bo­ra­ti­ver Autor*innenschaft ein­rei­chen. In die­sem Fall wer­den Prei­se im Fal­le einer Prä­mie­rung zu glei­chen Tei­len auf alle Autor*innen aufgeteilt.

b) Form der Einreichung

Die Ein­rei­chung des Essays erfolgt aus­schließ­lich über eine E-Mail an essaywettbewerb@nachhaltigkeitsallianz.de. Der E-Mail-Text beinhal­tet Name und Kon­takt­da­ten des*der Teil­neh­men­den sowie den Titel des Essays. Der Essay wird als PDF oder Micro­soft Word .doc- oder .docx-Datei ange­hängt. Die Datei­grö­ße darf 5 MB nicht über­schrei­ten. In Aus­nah­me­fäl­len kann der Bei­trag per Post ein­ge­reicht werden.

c) Umfang

Der Fließ­text soll­te einen Umfang von maxi­mal 25.000 Zei­chen, ein­schließ­lich Leer­zei­chen, nicht überschreiten.

d) Form des Essays

Die Wahl der Zitier­wei­se und die Ver­wen­dung von Fuß­no­ten bleibt dem*der Autor*in über­las­sen, eben­so wie die Ent­schei­dung bezüg­lich der Ver­wen­dung geschlech­ter­ge­rech­ter Sprache.

e) Eigen­stän­dig­keit

Mit der Ein­rei­chung ver­si­chert der*die Autor*in, dass der Essay eigen­stän­dig ver­fasst wur­de und kei­ne ande­ren als die ange­ge­be­nen Hilfs­mit­tel ver­wen­det wur­den. Stel­len im Bei­trag, die ande­ren Wer­ken ent­nom­men wur­den, sind unter Anga­be der Quel­len kennt­lich gemacht.

f) Kon­takt­da­ten

Der*die Verfasser*in stimmt durch die Ein­rei­chung zu, dass die ange­ge­be­nen Kon­takt­da­ten im Rah­men des Essay­wett­be­werbs an die ver­an­stal­ten­den Orga­ni­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen wei­ter­ge­ge­ben und von die­sen genutzt wer­den dür­fen. Die für die Durch­füh­rung des Wett­be­werbs erfor­der­li­chen Daten und Tex­te kön­nen den koope­rie­ren­den Partner*innen und der Jury zur Ver­fü­gung gestellt werden.

g) Ein­sen­de­schluss

Die Ein­rei­chung muss bis zum 01. Mai 2024 erfolgen.

3. Bekannt­ma­chun­gen im Rah­men des Wettbewerbs

Die Preisträger*innen erklä­ren sich bereit, nament­lich genannt zu wer­den und sind ein­ver­stan­den, dass Infor­ma­tio­nen wie The­ma, Titel, inhalt­li­che Aus­zü­ge, Zusam­men­fas­sun­gen oder inhalt­li­che Schluss­fol­ge­run­gen des eige­nen Bei­trags im Rah­men der Preis­ver­lei­hung, in beglei­ten­der Pres­se­ar­beit und auf den Home­pages und Social Media-Kanä­len der Ausrichter*innen publik gemacht wer­den dürfen.

4. Publi­ka­ti­on

a) Rechts­ein­räu­mung

Ein­rei­chen­de Autor*innen erklä­ren sich bereit, ihre Bei­trä­ge den Ausrichter*innen zur Ver­öf­fent­li­chung unter nament­li­cher Nen­nung unein­ge­schränkt zur Nut­zung und Ver­wer­tung zu überlassen.

Unbe­scha­det des ers­ten Absat­zes behält der*die Autorin für eige­ne Zwe­cke ein nicht aus­schließ­li­ches, zeit­lich und ört­lich unbe­grenz­tes Nut­zungs­recht am eige­nen Essay.

5. Rech­te und Pflich­ten bezüg­lich der Publikation

a) Lek­to­rat und Korrektorat

Die Ausrichter*innen über­neh­men das Lek­to­rat und Kor­rek­to­rat. Autor*innen erhal­ten im Fal­le einer Aus­wahl des ein­ge­reich­ten Bei­trags zur Ver­öf­fent­li­chung die lek­to­rier­te und kor­ri­gier­te Fas­sung zur Kor­rek­tur. Der*die Autorin erklärt sich bereit, nach Ein­rei­chung des Bei­trags bezüg­lich Lek­to­rat und Kor­rek­to­rat kon­tak­tier­bar zu sein und bezüg­lich vor­ge­schla­ge­ner Ände­run­gen im Text zu kooperieren.

b) Ver­öf­fent­li­chungs­form

Die Ausrichter*innen bestim­men die Publi­ka­ti­ons­form (Lay­out, Gestal­tung der Titel­sei­te, Ver­öf­fent­li­chungs­ter­min etc.) nach eige­nem Ermessen.

c) Hono­rar

Im Fal­le einer Publi­ka­ti­on durch die Ausrichter*innen erhält der*die Autor*in kein Pau­schal- oder Betei­li­gungs­ho­no­rar sei­tens des Her­aus­ge­bers und/oder Verlags.

d) Nach­weis im Fal­le der Prä­mie­rung einer Abschlussarbeit

Der*die Preis­trä­ge­rin der prä­mier­ten Abschluss­ar­beit erklärt sich bereit, vor Aus­zah­lung des Preis­gel­des die Anmel­dung der Arbeit durch einen ent­spre­chen­den Nach­weis der Uni­ver­si­tät vor­zu­le­gen und ver­pflich­tet sich dazu, die Abschluss­ar­beit nach Abga­be den Ausrichter*innen unver­züg­lich zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dem­entspre­chend sind etwa­ige Sperr­ver­mer­ke vor Ein­rei­chung des Expo­sés aus­zu­schlie­ßen (zum Bei­spiel bei der Zusam­men­ar­beit mit Unter­neh­men, in denen die Abschluss­ar­beit geschrie­ben wird).