Das niedersächsische Wirtschaftsministerium stellt für die Förderung zum Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Niedersachsen bis 2022 bis zu zehn Millionen Euro bereit. Mit der Förderung soll der Aufbau von privaten Ladesäulen etwa auf Betriebshöfen kleiner und mittlerer Unternehmen oder Handwerksbetrieben weiter ausgebaut werden. Auf diese Weise möchte man die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Fahrzeugflotten auf E-Mobilität umzustellen.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein, um die ambitionierten Klimaziele für den Bereich Verkehr rechtzeitig zu erreichen. Hier sind wir schon auf dem richtigen Weg: In diesem Jahr hat der Markt für Elektrofahrzeuge einen deutlichen Schwung erlebt. Diesen Trend wollen wir in den nächsten Jahren weiter verstetigen und ausbauen: Mit unserem neuen Förderprogramm unterstützen wir Betriebe in Niedersachsen dabei, ihre Fahrzeugflotten auf E-Mobilität umzustellen.“
Anträge können ab sofort gestellt werden, der erste Förderaufruf läuft noch bis 31.03.2021. Als Antragsteller*in können Sie sich dabei zusätzlich vom Elektromobilitätsmanager der Niedersächsischen Landesstraßenbaubehörde (NLStBV) unterstützten lassen.
Die neue Förderrichtlinie ist für folgende Antragssteller relevant:
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufleute
- Freiberufler
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
- Kommanditgesellschaften
- offene Handelsgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Partnerschaftsgesellschaften
- eingetragene Vereine
- Genossenschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Gegenstand der Förderung sind:
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Installations- und Baumaßnahmen für:
– Normal- und Schnellladepunkte (inkl. Wallboxen)
– Netzanschluss und ggf. Solaranlagen und Pufferspeicher sofern sie im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladesäulen stehen - Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen
- Achtung: laufende Betriebsausgaben, Ausgaben für Grunderwerb oder Ausgaben im Zusammenhang mit Finanzierungen werden über diese Richtlinie nicht gefördert!
Weitere Informationen zur Förderung sowie den Link zum Antrag finden Sie hier.