Am 3. März 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wurde das Gesetz am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Derweil beantwortet das BMAS in Abstimmung mit BMWi und BMZ gängige Fragen zum LkSG in den kontinuierlich erweiterten FAQ. Fragen können jederzeit beim BAFA oder den zuständigen Ressorts eingereicht werden.