Impulsberatung für KMU
Betriebliches Mobilitätsmanagement
Verstopfte Verkehrswege, hohe Kosten und Stress sind nur einige der Probleme, denen sich Unternehmen heute im Bereich Mobilität stellen müssen. Vom Arbeitsweg bis zur Auslieferung von Produkten, nachhaltig gestaltete Mobilität führt zu Kostensenkungen und fördert nachweislich Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet in diesem Jahr erstmals die Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement an – in enger Kooperation mit der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit.
Mit den Impulsberatungen sollen kleinere und mittlere niedersächsische Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte unterstützt und dafür sensibiliert werden, aktiv eigene Maßnahmen anzugehen. Betrachtet werden die Bereiche Dienstreisen, Mitarbeitermobilität, der eigene Fuhrpark sowie die Verkehrsinfrastruktur und der zur Verfügung stehende Parkraum.
Im Rahmen der Beratung erhält das Unternehmen individuelle Umsetzungsempfehlungen für eine nachhaltigere betriebliche Mobilität, die dadurch umweltfreundlicher, kosteneffizienter und attraktiver für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird. Explizit nicht Teil der Beratung ist die betriebliche Logistik. Dies umfasst z. B. den Güter- und Warenverkehr.
Für die beratenen Unternehmen ist die Beratung im Wert von 4.000 Euro kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Niedersachsen. Die Anzahl der Impulsberatungen ist begrenzt. Interessierte Unternehmen wenden sich daher direkt an die KEAN und nutzen den Bewerbungsbogen.
Ihr Weg zur Impulsberatung im Überblick
Themenfelder der Beratung
Themenfelder der Beratung sind:
• Dienstreisen
• Mitarbeitermobilität
• Infrastruktur und Parkraum
• sowie der Fuhrpark.
Sie werden im Rahmen dieser Themenfelder über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen, dazugehörige Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Konkretisierung informiert.
Hinweis: Die betriebliche Logistik, z. B. der Güter- und Warenverkehr, ist explizit nicht Teil der Beratung.
Ablauf einer Impulsberatung
Bei der Impulsberatung kommt ein/e von der KEAN anerkannte Mobilitätsberaterin oder –berater in Ihr Unternehmen und stellt in zwei Beratungsterminen fest, wie die betriebliche Mobilität ihres Unternehmens aufgestellt ist. In enger Abstimmung mit Ihrem Unternehmen werden Umsetzungsempfehlungen für die Themenfelder der Impulsberatung entwickelt und Hinweise auf mögliche Förderprogramme gegeben.
Um die Impulsberatung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie in einem ersten Schritt den ausgefüllten Bewerbungsbogen bei der KEAN einreichen. Wird Ihr Betrieb von der KEAN für die Impulsberatung ausgewählt, nimmt der von Ihnen gewählte Mobilitätsberater mit Ihnen Kontakt auf. (Hinweis: Die Terminabstimmung findet ausschließlich zwischen Berater/in und Unternehmen statt. Die KEAN wird nach erfolgter Terminvereinbarung lediglich über den Start der Beratung und den ersten Beratungstermin informiert.)
Die Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement ist in fünf Schritte gegliedert:
• Das Vorgespräch (Terminvereinbarung, Klärung des Datenbedarfs und der Teilnehmenden)
• Der Ersttermin (Standortbegehung & Bestandsaufnahme)
• Die Vorbereitung des Ergebnisworkshops (Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Bewertung der Ist-Situation durch den Berater)
• Der Ergebnisworkshop (Ergebnisdiskussion mit dem Berater und Ihrem Unternehmen)
• Die Ergebnissicherung. (Übergabe eines Kurzberichts mit Handlungsempfehlungen und einer Zusammenfassung der Beratung.)
Wer kann die Impulsberatung nutzen?
- Die Impulsberatungen können kleine und mittlere Unternehmen mit mindestens 20 und maximal 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nutzen. Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU.
- Die Impulsberatung richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
- Bedingung ist eine Mitgliedschaft in der IHK oder der HWK.
- Eine Beteiligung der öffentlichen Hand am Unternehmen darf 49% nicht überschreiten.
Ablauf einer Impulsberatung
Bei der Impulsberatung kommt ein/e von der KEAN anerkannte Mobilitätsberaterin oder –berater in Ihr Unternehmen und stellt in zwei Beratungsterminen fest, wie die betriebliche Mobilität ihres Unternehmens aufgestellt ist. In enger Abstimmung mit Ihrem Unternehmen werden Umsetzungsempfehlungen für die Themenfelder der Impulsberatung entwickelt und Hinweise auf mögliche Förderprogramme gegeben.
Um die Impulsberatung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie in einem ersten Schritt den ausgefüllten Bewerbungsbogen bei der KEAN einreichen. Wird Ihr Betrieb von der KEAN für die Impulsberatung ausgewählt, nimmt der von Ihnen gewählte Mobilitätsberater mit Ihnen Kontakt auf. (Hinweis: Die Terminabstimmung findet ausschließlich zwischen Berater/in und Unternehmen statt. Die KEAN wird nach erfolgter Terminvereinbarung lediglich über den Start der Beratung und den ersten Beratungstermin informiert.)
Die Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement ist in fünf Schritte gegliedert:
• Das Vorgespräch (Terminvereinbarung, Klärung des Datenbedarfs und der Teilnehmenden)
• Der Ersttermin (Standortbegehung & Bestandsaufnahme)
• Die Vorbereitung des Ergebnisworkshops (Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Bewertung der Ist-Situation durch den Berater)
• Der Ergebnisworkshop (Ergebnisdiskussion mit dem Berater und Ihrem Unternehmen)
• Die Ergebnissicherung. (Übergabe eines Kurzberichts mit Handlungsempfehlungen und einer Zusammenfassung der Beratung.)
Beraterpool
Die Impulsberatungen für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement werden von erfahrenen und dafür qualifizierten Mobilitätsberaterinnen und –beratern durchgeführt. Diese werden von der KEAN identifiziert und zusätzlich für die Impulsberatungen geschult. Ihr Unternehmen wählt eine/n Mobilitätsberaterin oder –berater aus unserem Beraterpool aus. Der Beraterpool inkl. Informationen zu den Kernkompetenzen, Referenzen oder dem Standort des Beraters, erleichtert Ihnen die Auswahl.
Förderprogramme
Förderprogramme unterstützen Unternehmen bei der Einführung von energieeffizienter Technik, bei der Energieberatung oder der Einführung erneuerbarer Energien. Ob mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen – ein Blick in die Fördermöglichkeiten von Bund und Land kann sich lohnen.
Einen Überblick bietet unsere Fördertabelle.
Aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität/alternative Antriebe finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Güterverkehr und der NOW GmbH
Fragen zur Impulsberatung
Kann unser Unternehmen das Impulsberatungsangebot der KEAN in Anspruch nehmen, wenn wir Mitglied der Landwirtschaftskammer sind?
Nein, Mitglieder der Landwirtschaftskammer können das Impulsberatungsangebot der KEAN leider nicht in Anspruch nehmen. Die Impulsberatungen können ausschließlich von Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) genutzt werden.
Handelt es sich bei unserem Unternehmen um ein KMU?
a, wenn Ihr Unternehmen die Kriterien gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Mai 2003) erfüllt. Wörtlich:
- Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens: < 250
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
De-minimis Erklärung - Warum ist das wichtig?
Ihr Unternehmen hat einen Vorteil aus der Beratungsförderung des Landes, da Sie die Beratungsleistung kostenfrei erhalten. Aus diesem Grund ist die KEAN verpflichtet, die Impulsberatungen der Unternehmen als beihilferechtliche Tätigkeit zu betrachten. Das hat zur Konsequenz, dass die Beratungen als Förderung nach der De-minimis-Verordnung zu erfolgen hat.
Aus diesem Grund ist Ihr Unternehmen verpflichtet, der KEAN im Rahmen einer Selbsterklärung (siehe Bewerbungsbogen) zu versichern, dass das betreffende Unternehmen im laufenden Steuerjahr sowie den vorangegangenen zwei Steuerjahren weniger als 196.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten oder beantragt hat.
Die KEAN weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung des Beihilferechts ausschließlich in der Verantwortung des beratenen Unternehmens liegt.
Der Beratungsbericht: Was ist zu beachten?
Der Beratungsbericht ist Teil der Beratungsleistung. Sie erhalten diesen zeitnah durch den Berater oder die Beraterin. Kontaktieren Sie das Beratungsunternehmen oder die KEAN direkt, falls es bei der Übersendung des Berichts zu Verzögerungen kommt. In der Regel sollte der Bericht spätestens 4 Wochen nach dem Beratungstermin vorliegen.
Hinweis: Die KEAN erhält im Fall der Impulsberatungen für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement eine Kopie des Beratungsberichts. Dieser wird zur Qualitätssicherung der Beratung anonymisiert und stichprobenartig ausgewertet.
Welche Beraterinnen bzw. Berater sind qualifiziert die Impulsberatung durchzuführen?
Die Impulsberatungen dürfen ausschließlich von den im Beraterpool der KEAN gelisteten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Für die Listung ist der Nachweis von Beratungserfahrung, Referenzen und Qualifikationen notwendig. Ferner erhalten die Beraterinnen bzw. Berater eine Einweisung/Schulung durch die KEAN.
Zum Beraterpool „Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement“
Wie viele Impulsberatungen kann ich in Anspruch nehmen?
Die Impulsberatungsangebote der KEAN sind hinsichtlich der Anzahl von Beratungen bzw. der Laufzeit des jeweiligen Impulsberatungsangebots begrenzt.
Im Fall der Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement ist eine Beratung innerhalb des Projektzeitraums (01.06.2021 – 31.12.2023) möglich.
Erklärfilm „mobil gewinnt“
Betriebliches Mobilitätsmanagement
© „mobil gewinnt“ – Bundesinitiative zum betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMVI)
Best Practice
„mobil gewinnt“ – Bundesinitiative zum betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMVI)
Gute Beispiele bieten die Broschüre und Best Practice Videos der Initiative „mobil gewinnt“.
Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE)
Hintergrundinformationen und eine Vielzahl von Beispielen stellt die Mittelstandsinitiative in dem Praxisleitfaden Betriebliches Mobilitätsmanagement zur Verfügung.

Fragen zur Impulsberatung?
Bitte stellen Sie Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch an die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.
Yannick Heringhaus
Klimaschutz- und Energieagentur
T. 0511 897039-31
yannick.heringhaus@klimaschutz-niedersachsen.de