Impuls­be­ra­tung für KMU

Betrieb­li­ches Mobilitätsmanagement

Ver­stopf­te Ver­kehrs­we­ge, hohe Kos­ten und Stress sind nur eini­ge der Pro­ble­me, denen sich Unter­neh­men heu­te im Bereich Mobi­li­tät stel­len müs­sen. Vom Arbeits­weg bis zur Aus­lie­fe­rung von Pro­duk­ten, nach­hal­tig gestal­te­te Mobi­li­tät führt zu Kos­ten­sen­kun­gen und för­dert nach­weis­lich Gesund­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­terinnen und Mitarbeiter.Die Kli­­ma­­schutz- und Ener­gie­agen­tur Nie­der­sach­sen bie­tet in die­sem Jahr erst­mals die Impuls­be­ra­tung für KMU – Betrieb­li­ches Mobi­li­täts­ma­nage­ment an – in enger Koope­ra­ti­on mit der Nie­der­sach­sen Alli­anz für Nachhaltigkeit.

Mit den Impuls­be­ra­tun­gen sol­len klei­ne­re und mitt­le­re nie­der­säch­si­sche Unter­neh­men (KMU) bei der Ent­wick­lung nach­hal­ti­ger Mobi­li­täts­kon­zep­te unter­stützt und dafür sen­si­bi­liert wer­den, aktiv eige­ne Maß­nah­men anzu­ge­hen. Betrach­tet wer­den die Berei­che Dienst­rei­sen, Mit­ar­bei­ter­mo­bi­li­tät, der eige­ne Fuhr­park sowie die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur und der zur Ver­fü­gung ste­hen­de Parkraum.

Im Rah­men der Bera­tung erhält das Unter­neh­men indi­vi­du­el­le Umset­zungs­emp­feh­lun­gen für eine nach­hal­ti­ge­re betrieb­li­che Mobi­li­tät, die dadurch umwelt­freund­li­cher, kos­ten­ef­fi­zi­en­ter und attrak­ti­ver für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wird. Expli­zit nicht Teil der Bera­tung ist die betrieb­li­che Logis­tik. Dies umfasst z. B. den Güter- und Warenverkehr.

Für die bera­te­nen Unter­neh­men ist die Bera­tung im Wert von 4.000 Euro  kos­ten­frei. Die Finan­zie­rung erfolgt aus Mit­teln des Lan­des Nie­der­sach­sen. Die Anzahl der Impuls­be­ra­tun­gen ist begrenzt. Inter­es­sier­te Unter­neh­men wen­den sich daher direkt an die KEAN und nut­zen den Bewer­bungs­bo­gen.

Ihr Weg zur Impuls­be­ra­tung im Überblick

The­men­fel­der der Beratung

The­men­fel­der der Bera­tung sind:

• Dienst­rei­sen
• Mit­ar­bei­ter­mo­bi­li­tät
• Infra­struk­tur und Park­raum
• sowie der Fuhrpark.

Sie wer­den im Rah­men die­ser The­men­fel­der über wirt­schaft­lich umsetz­ba­re Maß­nah­men, dazu­ge­hö­ri­ge För­der­pro­gram­me und die nächs­ten Schrit­te zur Kon­kre­ti­sie­rung informiert.

Hin­weis: Die betrieb­li­che Logis­tik, z. B. der Güter- und Waren­ver­kehr, ist expli­zit nicht Teil der Beratung.

Ablauf einer Impulsberatung

Bei der Impuls­be­ra­tung kommt ein/e von der KEAN aner­kann­te Mobi­li­täts­be­ra­te­rin oder –bera­ter in Ihr Unter­neh­men und stellt in zwei Bera­tungs­ter­mi­nen fest, wie die betrieb­li­che Mobi­li­tät ihres Unter­neh­mens auf­ge­stellt ist. In enger Abstim­mung mit Ihrem Unter­neh­men wer­den Umset­zungs­emp­feh­lun­gen für die The­men­fel­der der Impuls­be­ra­tung ent­wi­ckelt und Hin­wei­se auf mög­li­che För­der­pro­gram­me gegeben.

Um die Impuls­be­ra­tung in Anspruch zu neh­men, müs­sen Sie in einem ers­ten Schritt den aus­ge­füll­ten Bewer­bungs­bo­gen bei der KEAN ein­rei­chen. Wird Ihr Betrieb von der KEAN für die Impuls­be­ra­tung aus­ge­wählt, nimmt der von Ihnen gewähl­te Mobi­li­täts­be­ra­ter mit Ihnen Kon­takt auf. (Hin­weis: Die Ter­min­ab­stim­mung fin­det aus­schließ­lich zwi­schen Berater/in und Unter­neh­men statt. Die KEAN wird nach erfolg­ter Ter­min­ver­ein­ba­rung ledig­lich über den Start der Bera­tung und den ers­ten Bera­tungs­ter­min informiert.)

Die Impuls­be­ra­tung für KMU – Betrieb­li­ches Mobi­li­täts­ma­nage­ment ist in fünf Schrit­te geglie­dert:
• Das Vor­ge­spräch (Ter­min­ver­ein­ba­rung, Klä­rung des Daten­be­darfs und der Teil­neh­men­den)
• Der Erst­ter­min (Stand­ort­be­ge­hung & Bestands­auf­nah­me)
• Die Vor­be­rei­tung des Ergeb­nis­work­shops (Ent­wick­lung von Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und Bewer­tung der Ist-Situa­­ti­on durch den Bera­ter)
• Der Ergeb­nis­work­shop (Ergeb­nis­dis­kus­si­on mit dem Bera­ter und Ihrem Unter­neh­men)
• Die Ergeb­nis­si­che­rung. (Über­ga­be eines Kurz­be­richts mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und einer Zusam­men­fas­sung der Beratung.)

Wer kann die Impuls­be­ra­tung nutzen?
  • Die Impuls­be­ra­tun­gen kön­nen klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men mit min­des­tens 20 und maxi­mal 249 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern nut­zen. Maß­geb­lich ist die KMU-Defi­­ni­­ti­on der EU.
  • Die Impuls­be­ra­tung rich­tet sich aus­schließ­lich an Unter­neh­men mit Unter­neh­mens­sitz oder Betriebs­stät­te in Niedersachsen.
  • Bedin­gung ist eine Mit­glied­schaft in der IHK oder der HWK.
  • Eine Betei­li­gung der öffent­li­chen Hand am Unter­neh­men darf 49% nicht überschreiten.
Ablauf einer Impulsberatung

Bei der Impuls­be­ra­tung kommt ein/e von der KEAN aner­kann­te Mobi­li­täts­be­ra­te­rin oder –bera­ter in Ihr Unter­neh­men und stellt in zwei Bera­tungs­ter­mi­nen fest, wie die betrieb­li­che Mobi­li­tät ihres Unter­neh­mens auf­ge­stellt ist. In enger Abstim­mung mit Ihrem Unter­neh­men wer­den Umset­zungs­emp­feh­lun­gen für die The­men­fel­der der Impuls­be­ra­tung ent­wi­ckelt und Hin­wei­se auf mög­li­che För­der­pro­gram­me gegeben.

Um die Impuls­be­ra­tung in Anspruch zu neh­men, müs­sen Sie in einem ers­ten Schritt den aus­ge­füll­ten Bewer­bungs­bo­gen bei der KEAN ein­rei­chen. Wird Ihr Betrieb von der KEAN für die Impuls­be­ra­tung aus­ge­wählt, nimmt der von Ihnen gewähl­te Mobi­li­täts­be­ra­ter mit Ihnen Kon­takt auf. (Hin­weis: Die Ter­min­ab­stim­mung fin­det aus­schließ­lich zwi­schen Berater/in und Unter­neh­men statt. Die KEAN wird nach erfolg­ter Ter­min­ver­ein­ba­rung ledig­lich über den Start der Bera­tung und den ers­ten Bera­tungs­ter­min informiert.)

Die Impuls­be­ra­tung für KMU – Betrieb­li­ches Mobi­li­täts­ma­nage­ment ist in fünf Schrit­te geglie­dert:
• Das Vor­ge­spräch (Ter­min­ver­ein­ba­rung, Klä­rung des Daten­be­darfs und der Teil­neh­men­den)
• Der Erst­ter­min (Stand­ort­be­ge­hung & Bestands­auf­nah­me)
• Die Vor­be­rei­tung des Ergeb­nis­work­shops (Ent­wick­lung von Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und Bewer­tung der Ist-Situa­­ti­on durch den Bera­ter)
• Der Ergeb­nis­work­shop (Ergeb­nis­dis­kus­si­on mit dem Bera­ter und Ihrem Unter­neh­men)
• Die Ergeb­nis­si­che­rung. (Über­ga­be eines Kurz­be­richts mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und einer Zusam­men­fas­sung der Beratung.)

Bera­ter­pool

Die Impuls­be­ra­tun­gen für KMU – Betrieb­li­ches Mobi­li­täts­ma­nage­ment wer­den von erfah­re­nen und dafür qua­li­fi­zier­ten Mobi­li­täts­be­ra­te­rin­nen und –bera­tern durch­ge­führt. Die­se wer­den von der KEAN iden­ti­fi­ziert und zusätz­lich für die Impuls­be­ra­tun­gen geschult. Ihr Unter­neh­men wählt eine/n Mobi­li­täts­be­ra­te­rin oder –bera­ter aus unse­rem Bera­ter­pool aus. Der Bera­ter­pool inkl. Infor­ma­tio­nen zu den Kern­kom­pe­ten­zen, Refe­ren­zen oder dem Stand­ort des Bera­ters, erleich­tert Ihnen die Auswahl.

Zu unse­rem Beraterpool

För­der­pro­gram­me

För­der­pro­gram­me unter­stüt­zen Unter­neh­men bei der Ein­füh­rung von ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Tech­nik, bei der Ener­gie­be­ra­tung oder der Ein­füh­rung erneu­er­ba­rer Ener­gien. Ob mit Zuschüs­sen oder zins­güns­ti­gen Dar­le­hen – ein Blick in die För­der­mög­lich­kei­ten von Bund und Land kann sich lohnen.

Einen Über­blick bie­tet unse­re För­der­ta­bel­le.

Aktu­el­le För­der­mög­lich­kei­ten im Bereich Elektromobilität/alternative Antrie­be fin­den Sie auf den Sei­ten des Bun­des­amts für Güter­ver­kehr und der NOW GmbH

Fra­gen zur Impulsberatung

Kann unser Unter­neh­men das Impuls­be­ra­tungs­an­ge­bot der KEAN in Anspruch neh­men, wenn wir Mit­glied der Land­wirt­schafts­kam­mer sind?

Nein, Mit­glie­der der Land­wirt­schafts­kam­mer kön­nen das Impuls­be­ra­tungs­an­ge­bot der KEAN lei­der nicht in Anspruch neh­men. Die Impuls­be­ra­tun­gen kön­nen aus­schließ­lich von Mit­glie­dern der Indus­­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) oder der Hand­werks­kam­mer (HWK) genutzt werden. 

Han­delt es sich bei unse­rem Unter­neh­men um ein KMU?

a, wenn Ihr Unter­neh­men die Kri­te­ri­en gemäß der KMU-Defi­­ni­­ti­on der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on (Mai 2003) erfüllt. Wörtlich:

  • Mit­ar­bei­ter­zahl Ihres Unter­neh­mens: < 250
  • Jah­res­um­satz von höchs­tens 50 Mio. Euro oder Jah­res­bi­lanz­sum­me von höchs­tens 43 Mio. Euro.
De-mini­­mis Erklä­rung - War­um ist das wichtig? 

Ihr Unter­neh­men hat einen Vor­teil aus der Bera­tungs­för­de­rung des Lan­des, da Sie die Bera­tungs­leis­tung kos­ten­frei erhal­ten. Aus die­sem Grund ist die KEAN ver­pflich­tet, die Impuls­be­ra­tun­gen der Unter­neh­men als bei­hil­fe­recht­li­che Tätig­keit zu betrach­ten. Das hat zur Kon­se­quenz, dass die Bera­tun­gen als För­de­rung nach der De-mini­­mis-Ver­­or­d­­nung zu erfol­gen hat. 

Aus die­sem Grund ist Ihr Unter­neh­men ver­pflich­tet, der KEAN im Rah­men einer Selbst­er­klä­rung (sie­he Bewer­bungs­bo­gen) zu ver­si­chern, dass das betref­fen­de Unter­neh­men im lau­fen­den Steu­er­jahr sowie den vor­an­ge­gan­ge­nen zwei Steu­er­jah­ren weni­ger als 196.000 Euro an De-mini­­mis-Bei­hil­­fen erhal­ten oder bean­tragt hat.

Die KEAN weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Ein­hal­tung des Bei­hil­fe­rechts aus­schließ­lich in der Ver­ant­wor­tung des bera­te­nen Unter­neh­mens liegt.

Der Bera­tungs­be­richt: Was ist zu beachten?

Der Bera­tungs­be­richt ist Teil der Bera­tungs­leis­tung. Sie erhal­ten die­sen zeit­nah durch den Bera­ter oder die Bera­te­rin. Kon­tak­tie­ren Sie das Bera­tungs­un­ter­neh­men oder die KEAN direkt, falls es bei der Über­sen­dung des Berichts zu Ver­zö­ge­run­gen kommt. In der Regel soll­te der Bericht spä­tes­tens 4 Wochen nach dem Bera­tungs­ter­min vorliegen.

Hin­weis: Die KEAN erhält im Fall der Impuls­be­ra­tun­gen für KMU – Betrieb­li­ches Mobi­li­täts­ma­nage­ment eine Kopie des Bera­tungs­be­richts. Die­ser wird zur Qua­li­täts­si­che­rung der Bera­tung anony­mi­siert und stich­pro­ben­ar­tig ausgewertet.

Wel­che Bera­te­rin­nen bzw. Bera­ter sind qua­li­fi­ziert die Impuls­be­ra­tung durchzuführen?

Die Impuls­be­ra­tun­gen dür­fen aus­schließ­lich von den im Bera­ter­pool der KEAN gelis­te­ten Bera­te­rin­nen und Bera­tern durch­ge­führt wer­den. Für die Lis­tung ist der Nach­weis von Bera­tungs­er­fah­rung, Refe­ren­zen und Qua­li­fi­ka­tio­nen not­wen­dig. Fer­ner erhal­ten die Bera­te­rin­nen bzw. Bera­ter eine Einweisung/Schulung durch die KEAN.

Zum Bera­ter­pool „Impuls­be­ra­tung für KMU – Betrieb­li­ches Mobilitätsmanagement“

Wie vie­le Impuls­be­ra­tun­gen kann ich in Anspruch nehmen? 

Die Impuls­be­ra­tungs­an­ge­bo­te der KEAN sind hin­sicht­lich der Anzahl von Bera­tun­gen bzw. der Lauf­zeit des jewei­li­gen Impuls­be­ra­tungs­an­ge­bots begrenzt.

Im Fall der Impuls­be­ra­tung für KMU – Betrieb­li­ches Mobi­li­täts­ma­nage­ment ist eine Bera­tung inner­halb des Pro­jekt­zeit­raums (01.06.2021 – 31.12.2023) möglich.

Erklär­film „mobil gewinnt“

Betrieb­li­ches Mobilitätsmanagement

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© „mobil gewinnt“ – Bun­des­in­itia­ti­ve zum betrieb­li­chen Mobi­li­täts­ma­nage­ment (BMVI)

Best Prac­ti­ce

mobil gewinnt“ – Bun­des­in­itia­ti­ve zum betrieb­li­chen Mobi­li­täts­ma­nage­ment (BMVI)

Gute Bei­spie­le bie­ten die Bro­schü­re und Best Prac­ti­ce Vide­os der Initia­ti­ve „mobil gewinnt“.

Mit­tel­stand­s­in­itia­ti­ve Ener­gie­wen­de und Kli­ma­schutz (MIE)

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen und eine Viel­zahl von Bei­spie­len stellt die Mit­tel­stand­s­in­itia­ti­ve in dem Pra­xis­leit­fa­den Betrieb­li­ches Mobi­li­täts­ma­nage­ment zur Verfügung.

Quelle: Nachhaltigkeitsallianz

Fra­gen zur Impulsberatung?

Bit­te stel­len Sie Ihre Fra­gen per E-Mail oder tele­fo­nisch an die Kli­­ma­­schutz- und Ener­gie­agen­tur Niedersachsen.

Yan­nick Heringhaus

Kli­ma­schutz- und Ener­gie­agen­tur
T. 0511 897039-31
yannick.heringhaus@klimaschutz-niedersachsen.de